Hintergrund-Recherchen zu Bewerbern durch Arbeitgeber

Ich verfolge schon seit längerer Zeit die interessanten Beiträge des Rechtsanwalts Thomas Schwenke aus Berlin zu Themen des Online-Rechts. Er hat übrigens auch eine Facebook-Präsenz, auf der eine Menge los ist. An dieser Stelle möchte ich einmal auf einen Beitrag von ihm verlinken, in dem er erklärt, unter welchen Bedingungen Arbeitgeber auch Hintergrund-Recherchen zu Bewerbern auf sozialen Netzwerken durchführen dürfen.

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Wehren Sie sich gegen negative Formulierungen im Arbeitszeugnis

Haben Sie ein Arbeitszeugnis mit Formulierungen erhalten, die Ihre geleistete Arbeit herabwürdigen oder gar beleidigend sind? Würden Sie sagen, dass Ihre Beurteilung nicht von einem angemessenen Grad an Wohlwollen geprägt ist, das grundsätzlich jedem ausscheidenden Mitarbeiter entgegengebracht werden muss? Dann sollten Sie diesen Heise-Artikel lesen, der näher beschreibt, weshalb Sie dies nicht hinnehmen müssen.

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