Wehren Sie sich gegen negative Formulierungen im Arbeitszeugnis

Haben Sie ein Arbeitszeugnis mit Formulierungen erhalten, die Ihre geleistete Arbeit herabwürdigen oder gar beleidigend sind? Würden Sie sagen, dass Ihre Beurteilung nicht von einem angemessenen Grad an Wohlwollen geprägt ist, das grundsätzlich jedem ausscheidenden Mitarbeiter entgegengebracht werden muss? Dann sollten Sie diesen Heise-Artikel lesen, der näher beschreibt, weshalb Sie dies nicht hinnehmen müssen.