Hintergrund-Recherchen zu Bewerbern durch Arbeitgeber

Ich verfolge schon seit längerer Zeit die interessanten Beiträge des Rechtsanwalts Thomas Schwenke aus Berlin zu Themen des Online-Rechts. Er hat übrigens auch eine Facebook-Präsenz, auf der eine Menge los ist. An dieser Stelle möchte ich einmal auf einen Beitrag von ihm verlinken, in dem er erklärt, unter welchen Bedingungen Arbeitgeber auch Hintergrund-Recherchen zu Bewerbern auf sozialen Netzwerken durchführen dürfen. Der Beitrag ist eigentlich mehr für die Arbeitgeberseite geschrieben worden, aber für Bewerber deshalb nicht weniger relevant.