Werkzeugkiste mit weiteren Tipps und Tricks

A fool with a tool is still a fool

Hier finden Sie meine Werkzeugkiste mit Lösungen für spezielle Probleme bei der Stellensuche und beim Bewerben. Sie ist bestimmt für all jene ernsthaften Bewerber, die alle anderen Seiten auf dieser Website bereits gründlich gelesen und verstanden haben. Gehören Sie noch nicht zu diesem Kreis, tun Sie dies also bitte zuerst und beginnen am besten mit der Vermeidung des Fehlers Nr. 1. Zum Verständnis der folgenden Informationen benötigen Sie nämlich die Kenntnis der anderen Seiten und ich möchte nicht, dass meine Tipps von Ihnen missverstanden werden.

Herr Ronald B. aus Hamburg schrieb mir dazu am 17. November:

»Passend zum Thema habe ich gerade einmal Ihre Website angeschaut und bin über die Fülle des dort angebotenen Materials positiv überrascht, da werde ich sicherlich noch ein wenig schmökern.«

Allgemeines

> Abkürzungen

Es spricht nichts gegen die Verwendung von Abkürzungen, solange Sie davon ausgehen können, dass sie den Lesern Ihrer Bewerbungsunterlagen mit Sicherheit bekannt sind. Gerade wenn Sie die Branche nicht wechseln, können Sie die Dinge hier einfach halten. Andererseits ist nicht nur die berufliche Spezialisierung inzwischen extrem fortgeschritten, sondern es entstehen vor allem im wissenschaftlich-technischen Bereich auch ständig neue Ausdrücke, so dass Sie sich am Ende nicht immer sicher sein können, wirklich richtig verstanden zu werden. Ich empfehle Ihnen deshalb, in Ihren Bewerbungsunterlagen zwar Abkürzungen zu verwenden, diese beim ersten Vorkommen jedoch einmal auszuschreiben.

»Während meiner 9-jährigen Tätigkeit also OLAP-Spezialist (OLAP: Online Analytical Processing) habe ich umfassende Kenntnisse zur Konzeption multidimensionaler Datenbanken erworben. So konnte ich später als Verkäufer zuverlässige Aufwandsschätzungen für den Datenbankwechsel bei OLAP-Projekten vornehmen.«

Außerdem geben Sie der anderen Seite damit die Chance, beim späteren Vorstellungsgespräch bereits ausreichend im Bilde zu sein, und sich bei Ihren Ausführungen nicht die (eventuell gefühlte) Blöße der Nachfrage geben zu müssen.

Auf alle Fälle ist es KEINE gute Idee darauf zu vertrauen, dass der Leser die verwendeten Abkürzungen bei Bedarf schon in der Wikipedia nachsehen wird, und sich deshalb keine weiteren Gedanken zum Verständnis Ihrer Texte zu machen!

> Begründen – nicht beweisen

An verschiedenen Stellen in meinen Beiträgen empfehle ich Ihnen, sich bei Ihren Bewerbungen u. a. vom Motto: „Begründen – nicht beweisen“ leiten zu lassen. Wichtig ist dabei, beide Aspekte ernst zu nehmen. Das heißt zum einen, Sie brauchen nicht gleich einen echten Beweis, um einen bestimmten Aspekt aus Ihrer Arbeitserfahrung zu Ihren Gunsten verwenden zu können. In den meisten Fällen reicht eine vernünftige Erklärung, warum Sie das so sehen, vollkommen aus. Aber: eine Begründung sollte es sehr wohl geben! Wer nur mit leeren Phrasen um sich wirft, macht sich lächerlich. Vermeiden Sie also beispielsweise Formulierungen wie diese:

»Als kreative und verantwortungsvolle Person glaube ich, für diese Position bestens geeignet zu sein.«

Eine solche Selbstdarstellung ist eine reine Behauptung, denn keine der drei Aussagen in diesem Beispiel („kreativ“, „verantwortungsvoll“ und „bestens geeignet“) wird auch nur ansatzweise belegt. Dementsprechend wenig bringt sie Ihnen beim Bewerben auch. Komischerweise werden solche Formulierungen gerade von Leuten in Deutschland verwendet, denen es ansonsten eher an Selbstsicherheit beim Bewerben fehlt.

So bringen wir das oben genannte Beispiel in Ordnung:

»Während der letzten 2 Jahre meines Studiums war ich als Mitglied des Studentenrats auch für das pünktliche Erscheinen unserer monatlichen Studentenzeitschrift verantwortlich. Ich bin mir sicher, dass meine dabei entwickelte Kreativität bei der Gestaltung von visuell-ansprechenden Druckerzeugnissen auch eine ausgezeichnete Grundlage für erfolgreiche Arbeit in der von Ihnen ausgeschriebenen Stelle darstellt.«

> Negative Sachverhalte weglassen

In meinem Karriere-Tipp der Woche „Schweigen ist Gold“ für TIDE.radio erfahren Sie, wie Sie Ihre Bewerbungschancen in vielen Fällen alleine dadurch deutlich verbessern können, indem Sie negative Informationen einfach weglassen.

> Zahlen

Richtig eingesetzt können Zahlen eine enorme Überzeugungskraft haben und deshalb möchte ich ihre Bedeutung für Ihre Bewerbungen an dieser Stelle ausdrücklich betonen. Am besten wirken diese, wenn Sie nicht – wie sonst üblich – runden, sondern „krumme“ Werte verwenden und diese mit Ziffern darstellen (zum Beispiel: 57 %, 18 Tage, 9.700 € usw.). Selbstverständlich gibt es auch dabei eine Grenze; passen Sie also bitte auf, dass es nicht lächerlich wird.

In der genannten Form können sie im Text optisch besser wahrgenommen werden, als wenn Sie dafür Wörter verwenden. Sie lockern Ihre Texte aber nicht nur auf, sondern sind eine wichtige Unterstützung bei der Umsetzung des Mottos: Begründen – nicht beweisen, das ich weiter oben und am Ende der Seite Gewinnen Sie Interesse durch bisherige Erfolge beschrieben habe. Kommen Sie übrigens im Gegenzug einmal nicht umhin, eine für Ihre Bewerbung tendenziell negative Zahl leider trotzdem erwähnen zu müssen, schreiben Sie diese natürlich schön versteckt mit Worten (also zum Beispiel 156 richtige Antworten bei neun Fehlern).

Auch dafür habe ich einige Beispiele vorbereitet. Schauen wir uns zuerst ein paar Varianten an, bei denen Potenzial verschenkt wird:

»Während meines Arbeitsverhältnisses habe ich regelmäßig viele Kunden betreut.«
»Die Zuständigkeit für viele Aufgaben lag dabei in meinen Händen.«
»Mit meiner Abteilung habe ich damals ein Ergebnis von fünfzehn Prozent über der Vorgabe erreicht.«

Und so machen wir mehr daraus:

»Sehr viel Freude hat mir von 2009 – 2011 auch die Betreuung von insgesamt 173 Kunden gemacht.«
»Dabei war ich für die pünktliche Erledigung von 2/3 aller Aufgaben alleine verantwortlich.«
»Als Vertriebsleiter konnte ich im Jahr 2012 mein Team zu einem Erfolg von 116,5 % der Vorgabe führen.«

Arbeitszeugnisse

Antworten auf häufige Fragen zum Thema Arbeitszeugnisse erhalten Sie im Podcast Nr. 7, der aus einem Interview mit der Beraterin für Arbeitszeugnisse Petra Pflanz besteht. Die konkreten Themen sind dabei u. a.:

  • Welche Rolle spielen Arbeitszeugnisse im heutigen Berufsleben in Deutschland?
  • Wie sieht das international aus?
  • Was sollte bzw. muss in einem korrekt ausgestellten Arbeitszeugnis enthalten sein?
  • Wie detailliert sollte ein vernünftiges Arbeitszeugnis gestaltet werden?
  • Wie dürfen bzw. können darin negative Erfahrungen mit dem Mitarbeiter ausgedrückt werden?
  • Gibt es eine spezielle Zeugnissprache bzw. welche Rolle spielt überhaupt die Wortwahl dabei?
  • Kann man als Mitarbeiter selber prüfen, ob das ausgestellte Zeugnis keine verborgenen Fallstricke enthält?
  • In welchen Fällen sollte man sein Arbeitszeugnis mit juristischen Mitteln anfechten?
  • Zu welchen Zeitpunkten sollte man als Arbeitnehmer um ein Zwischenzeugnis bitten?
  • Sollte man als Mitarbeiter dem Vorgesetzten vorschlagen, dass man selber einen Experten mit dem Entwurf des Arbeitszeugnisses beauftragt, und dafür auch eigenes Geld ausgeben?

Hier können Sie ihn sofort abspielen:

Der Podcast steht auch zum Download und auf Spotify bereit.

Ebenso können Sie die Inhalte des Interviews in einer noch etwas ausführlicheren Textversion nachlesen.

Neben dem Hinweis auf die Internetpräsenz von Frau Pflanz finden Sie nachfolgend auch noch die Links zu ihren Literaturempfehlungen:

Bewerbungsgespräch

> Assessment-Center

Zum Thema Assessment-Center stelle ich hier einen Ausschnitt aus einem längeren Interview mit einer Kollegin von mir, nämlich der Dipl.-Psych. Andrea Danker, als Podcast Nr. 3 zur Verfügung. Dieses Gespräch habe ich am 28. Mai 2014 mit Frau Danker in Hamburg geführt. Aufgrund ihrer Arbeit für namhafte Unternehmen im Bereich Personalauswahl verfügt Frau Danker inzwischen über langjährige Erfahrungen in dieser Hinsicht, so dass sie auch gleich eine ganze Reihe praktischer Tipps für unsere Zuhörer parat hatte.

In diesem Podcast bekommen Sie u. a. konkrete Antworten auf diese Fragen:

  • Was ist das Ziel eines Assessment-Centers und welche Aufgaben bekommen Bewerber dort üblicherweise gestellt?
  • Wie sollten Sie sich als Bewerber dort grundsätzlich verhalten?
  • Können Sie als Bewerber mit einer fairen Bewertung rechnen?
  • Profitieren auch Sie als Bewerber dadurch?
  • Wie können Sie sich als Bewerber darauf vorbereiten?
  • Wie sollten Sie damit umgehen, wenn Sie in einem Assessment-Center „durchgefallen“ sind?

Und am Ende des Podcasts gibt es auch noch einen Geheimtipp von Frau Danker fürs erfolgreiche Abschneiden im Assessment-Center. Hier können Sie ihn sofort abspielen:

Der Podcast steht auch zum Download und auf Spotify bereit.

> Fragen nach Ihren persönlichen Schwächen

Im Rahmen Ihres Bewerbungsgespräches kann es Ihnen passieren, dass der einstellende Leiter Sie auch nach Ihren persönlichen Schwächen fragt. Wie Sie darauf konkret reagieren sollten, erfahren Sie auf dieser Seite.

Bewerbungsvideos

Wenn Sie Ihre Bewerbung zusätzlich mit einem ansprechenden und überzeugenden Bewerbungsvideo versehen, kann dies Ihre Chancen, zum Job-Interview eingeladen zu werden, tatsächlich erheblich erhöhen.

Ganz wichtig ist dabei aber, dass ein solches Video weder den Lebenslauf noch das Anschreiben ersetzt, sondern eben wirklich zusätzlich erstellt wird. Den Grund dafür verrate ich übrigens im Radiobeitrag unter dem nächsten Absatz. Inhaltlich gilt für ein Video dasselbe wie für ein Anschreiben. Sie können sich dabei also an die Anleitung für Bewerbungsschreiben halten.

Wenn Sie mit dem Gedanken an die Erstellung eines Bewerbungsvideos spielen, hören Sie sich bitte vorher den folgenden kurzen Radiobeitrag aus unserer Sendereihe auf TIDE.radio an. Darin erläutere ich drei weitere wichtige Aspekte, die Sie bei der Erstellung von Bewerbungsvideos unbedingt berücksichtigen sollten:

Die Aufnahme steht auch zum Download und auf Spotify bereit.

Gehaltsverhandlung

> Gehaltsübersichten und Gehaltsrechner

Im Rahmen meiner Tipps für erfolgreiche Gehaltsverhandlungen weise ich auf der Seite Stärke durch Vorbereitung darauf hin, wie wichtig die Beschaffung relevanter Fakten dafür ist. Vielleicht helfen Ihnen dabei auch die folgenden Studien und Gehaltsrechner:

Am besten ist es natürlich, wenn Sie sich Daten aus möglichst vielen verschiedenen zuverlässigen Quellen beschaffen.

> Interview mit Tipps für erfolgreiche Gehaltsverhandlungen

Viele weitere psychologisch fundierte Tipps zum Führen erfolgreicher Gehaltsverhandlungen bekommen Sie auch im Podcast Nr. 8, der aus einem aufgezeichneten Interview mit mir bei Radio MoneyTalk besteht. Konkrete Themen sind darin u. a.:

  • Warum sich viele beim Thema Gehaltsverhandlung unwohl fühlen.
  • Warum das nicht sein muss und wie man das ändern kann.
  • Wie man eine erfolgreiche Gehaltsverhandlung führt.
  • Wie man sich darauf vorbereiten sollte.
  • Was trotz guter Vorbereitung schiefgehen kann und wie man darauf reagieren sollte.
  • Antworten auf viele weitere Fragen inklusive der Diskussion angrenzender Themen

Hier können Sie ihn sofort abspielen:

Der Podcast steht auch zum Download und auf Spotify bereit.

Zu Beginn der Sendung erwähne ich die folgende Literaturempfehlung:

> Wie Frauen genauso gut verdienen können

Das Thema des Gehaltsunterschieds zwischen Männern und Frauen und wie Sie als Frau dafür sorgen können, genauso viel wie Ihre männlichen Kollegen zu verdienen (oder noch mehr 😉 ), habe ich in diesem separaten Beitrag behandelt.

Lebenslauf

> Anzahl der Seiten

Ich weiß nicht, wer den Unfug über die Begrenzung des Lebenslaufes auf maximal 2 Seiten erfunden hat, aber wahrscheinlich war es jemand, der vom Thema Bewerben keine Ahnung hat. Eine solche Vorgabe ist schon alleine deshalb dumm, weil sie ja noch nicht einmal einen Unterschied zwischen einem 20-jährigen Berufsstarter und dem Manager Ende fünfzig mit einer ansehnlichen internationalen Karriere macht. Auch ist es ein Unterschied, ob Sie Ihr ganzes Leben bei ein und derselben Firma waren, oder mehrfach gewechselt haben.

Tatsächlich ist die Anzahl der Seiten egal. Wichtig ist, dass Ihr Lebenslauf spannend zu lesen ist und seine Aufgabe erfüllt. Tut er das, wird niemand nach der Seite 2 aufhören zu lesen. Tut er das nicht, wird auch ein Lebenslauf mit nur zwei Seiten den Adressaten nicht überzeugen. Ich bin zwar der Meinung, dass in der Regel drei Seiten ausreichen sollten, da Sie nicht alles gleichermaßen ausführlich präsentieren müssen (siehe meine Hinweise auf der Seite zur Darstellung Ihrer Arbeitserfahrung). Ich kann mir aber auch vorstellen, dass ein guter Lebenslauf trotzdem im Einzelfall länger werden kann. Gleichzeitig wüsste ich nicht, wie jemand um die fünfzig, der bereits mehrere Karrierestufen erklommen und darzustellen hat, das inklusive aller anderen Sachen in interessanter Form auf zwei Seiten schaffen sollte.

Eine elegante Gestaltungsvariante dabei ist die Verwendung von Anlagen. Das erlaubt Ihnen, die Länge Ihres eigentlichen Lebenslaufes entsprechend überschaubar zu halten. In einem separaten Dokument können Sie dann beispielsweise erfolgreich umgesetzte Projekte, Forschungsarbeiten, Publikationen u. Ä. näher beschreiben. Wer sich für die Details nicht so interessiert, braucht die Anlagen ja nicht zu lesen und hat trotzdem einen ausreichenden Überblick zu Ihrem Werdegang.

Am Ende gilt: es ist IHR Lebenslauf und nur SIE entscheiden, wie Sie sich darin präsentieren. Das gilt auch für die Anzahl der Seiten.

> Suchmaschinenoptimierung

In diesem „Karriere-Tipp der Woche“ im Rahmen unserer Sendereihe „Wege zum perfekten Job“ auf TIDE.radio erläutere ich einen kleinen, aber sehr wirksamen Kniff, durch den Ihr Lebenslauf in Stellenportalen und Bewerber-Management-Systemen garantiert gefunden wird:

Die Aufnahme steht auch zum Download und auf Spotify bereit.

> E-Mail-Kurs „Lebenslauf schreiben“

Mit meinem speziellen E-Mail-Kurs im Umfang von 10 Lektionen erstellen Sie Schritt für Schritt ein überzeugendes Lebenslauf-Dokument für sich. Mehr dazu »

Stellensuche

> Arbeitgeber-Bewertung

Nicht nur Sie bewerben sich bei potenziellen Arbeitgebern, sondern auch alle Unternehmen auf Mitarbeitersuche bewerben sich gleichzeitig bei ihren Kandidaten. In anderen Worten: Sie sollten sich als Bewerber niemals als Bittsteller sehen (und schon gar nicht so präsentieren) und den Bewerbungsprozess von Anfang an auf Augenhöhe mit der anderen Seite führen. Nutzen Sie deshalb Arbeitgeber-Bewertungsplattformen wie kununu.com von XING, um sich bereits so früh wie möglich darüber zu informieren, wie Ihr späterer Arbeitsalltag in einem konkreten Unternehmen wohl aussehen würde. Das ist auch gleich eine gute Vorbereitung dafür, im Bewerbungsgespräch die richtigen Fragen an den einstellenden Leiter zu stellen.

> Jobbörsen

Eine grundsätzliche Anleitung für die erfolgreiche Suche nach offenen Stellen in Karriereportalen finden Sie auf der separaten Seite Jobbörsen: Tipps für mehr Treffer und bessere Ergebnisse.

> Soziale Netzwerke

In diesem „Karriere-Tipp der Woche“ im Rahmen unserer Sendereihe „Wege zum perfekten Job“ auf TIDE.radio erläutere ich einen kleinen, aber sehr wirksamen Trick, mit dem Sie Ihre Jobsuche in den Sozialen Netzwerken XING und LinkedIn erheblich effektiver gestalten können:

Die Aufnahme steht auch zum Download und auf Spotify bereit.

> Stellenanzeigen

In diesem „Karriere-Tipp der Woche“ im Rahmen unserer Sendereihe „Wege zum perfekten Job“ auf TIDE.radio wende ich mich ganz speziell an die Hörerinnen und erläutere zwei typische Fallen, die Frauen beim Bewerten von Stellenanzeigen unbedingt vermeiden sollten:

Die Aufnahme steht auch zum Download und auf Spotify bereit.

> Stellenvermittlungs-Agenturen

Was Sie bei der Zusammenarbeit mit Personalagenturen beachten sollten, hören Sie sich am besten in meinem Podcast Nr. 5 im Interview mit dem Personalberater Jan Melich von der IT-Agentur Computer Futures an.

Im Interview gibt Herr Melich Antworten auf folgende Fragen inklusive vieler praktischer Tipps:

  • Was macht eigentlich eine moderne Agentur für Personaldienstleistungen und wer bezahlt diese Arbeit?
  • Wieso arbeiten Unternehmen mit Arbeitsvermittlungsagenturen zusammen und übernehmen die Personalsuche nicht lieber selbst?
  • Gibt es einen Unterschied zwischen „Arbeitsvermittlern“ und „Headhuntern“?
  • Welche Vorteile hat die Zusammenarbeit mit einer Agentur für jemanden, der eine neue Stelle sucht?
  • Entstehen dabei Kosten für den Bewerber bzw. Arbeitnehmer?
  • Wie findet man eigentlich Agenturen, die für das eigene berufliche Tätigkeitsprofil geeignet sind?
  • Sollte man sich besser bei vielen Agenturen bekannt machen oder lieber gezielt auswählen?
  • Sind große Agenturen besser als kleine?
  • Wie sollte man als Arbeitssuchender die ausgewählten Agenturen am besten ansprechen?
  • Wie kann man als Bewerber die Zusammenarbeit mit Agenturen optimal gestalten und welche typischen Fehler sollte man dabei vermeiden?
  • Wie kann man als Arbeitssuchender am besten herausfinden, ob eine bestimmte Agentur seriös arbeitet?
  • Kann es für jemanden, der eigentlich eine neue Festanstellung sucht, von Vorteil sein, erst einmal einen Vertrag für Zeitarbeit mit der Agentur zu schließen, oder für diese vorübergehend sogar freiberuflich zu arbeiten?

Hier können Sie ihn sofort abspielen:

Der Podcast steht auch zum Download und auf Spotify bereit.

Rechtliche Aspekte

> FAQ: Antworten auf häufige juristische Fragen bei Stellensuche und Bewerbungen

Im Zusammenhang mit dem Wechsel des Arbeitgebers ergeben sich für Arbeitnehmer gelegentlich auch rechtliche Fragen. Ich selbst bin kein Jurist und kann und darf Ihnen deshalb zu juristischen Themen keine Beratung anbieten. Damit Sie an dieser Stelle dennoch Antworten auf häufige juristische Fragen bei Stellensuche und Bewerbungen bekommen, habe ich diese einmal zusammengestellt und den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht David Gleissner von der Kanzlei Lemberg in Hamburg gebeten, sie für die Besucher dieser Website zu beantworten. Herr Gleissner war gerne bereit dazu und so finden Sie das ausführliche Interview im Podcast Nr. 4.

Darin gibt Herr Gleissner u. a. Antworten auf die folgenden Fragen:

  • Welche Tatsachen darf man in seiner Bewerbung verschweigen bzw. beschönigen?
  • Darf man im Bewerbungsgespräch nie lügen oder gibt es da Ausnahmen?
  • In welchen Situationen kann ein Arbeitsvertrag später wegen arglistiger Täuschung angefochten werden?
  • Gibt es Fälle, bei denen dies vom Arbeitnehmer ausging?
  • Darf man bei parallelen Bewerbungen seine Verhandlungspartner gegeneinander ausspielen?
  • In welchen Situationen ist der Bewerber seinem potenziellen Arbeitgeber gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er die Stelle doch nicht antritt?
  • Kann man bei einem neuen Arbeitgeber beginnen, obwohl das aktuelle Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist?
  • Hat man als Arbeitnehmer ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und was muss bzw. darf darin eigentlich erwähnt werden?
  • Gibt es eine geheime Zeugnissprache?
  • Wie wertvoll sind vor diesem Hintergrund Arbeitszeugnisse wirklich?
  • In welchen Situationen lohnt sich eine Klage aufgrund eines schlechten Arbeitszeugnisses?
  • Sollte man als Arbeitnehmer zur Bewertung eines Zeugnisses sicherheitshalber immer einen Arbeitsrechtler hinzuziehen, damit nichts schiefgeht?

Hier können Sie ihn sofort abspielen:

Der Podcast steht auch zum Download und auf Spotify bereit.

Für alle, die lieber lesen, gibt es die vielen guten juristischen Tipps auch als gekürzte Textversion.

> Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Einstellungen

Bewerber, die sich mit den Einstellungsprozessen größerer Unternehmen nicht näher auskennen, sind vielleicht überrascht, wenn die Quasi-Zusage seitens eines einstellenden Leiters mit dem Hinweis begleitet wird, dass natürlich jetzt noch der Betriebsrat zustimmen muss. Ich habe deshalb Herrn Udo Bringe, Vorsitzender in einem der Betriebsräte der Allianz Versicherung, in Form eines Interviews um die nähere Erläuterung gebeten, was es damit auf sich hat und worauf Sie als Bewerber in diesem Zusammenhang achten sollten. Dieses Interview habe ich im Podcast Nr. 6 veröffentlicht.

Darin gibt Herr Bringe u. a. Antworten auf folgende Fragen:

  • Warum hat der Gesetzgeber die Zustimmung des Betriebsrates bei Einstellungen vorgeschrieben?
  • Ab welcher Unternehmensgröße gilt das?
  • Wodurch kommt es bei Einstellungen eventuell zu Konflikten zwischen einstellenden Leitern und dem Betriebsrat?
  • In welchen Fällen darf der Betriebsrat die Zustimmung verweigern?
  • Wie kommt die Entscheidung innerhalb des Betriebsrates zustande und welche Fristen sind in diesem Prozess einzuhalten?
  • Welche Daten und Unterlagen sind im Falle einer geplanten Einstellung dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellen?

Hier können Sie ihn sofort abspielen:

Der Podcast steht auch zum Download und auf Spotify bereit.

> Tipps für Arbeitnehmer im Insolvenzfall

Ist ein Unternehmen insolvent bzw. von einer Insolvenz bedroht, stehen oft auch viele Arbeitsplätze auf dem Spiel. In einem solchen Fall gelten deshalb besondere gesetzliche Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer, die sich teilweise von den allgemeinen Bestimmungen für betriebsbedingte Entlassungen unterscheiden.

Durch Zufall erfuhr ich im Frühjahr 2015, dass sich Frau Dr. Iris Henkel, eine Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Leipziger Rechtsanwaltskanzlei Petersen Hardraht Pruggmayer, mit dieser Problematik besonders gut auskennt. Erfreulicherweise konnte ich sie für ein Interview zu diesem Thema gewinnen, das Sie in Form des Podcasts Nr. 9 anhören können.

Darin gibt Frau Dr. Henkel u. a. Antworten auf folgende Fragen:

  • Zur besseren Abgrenzung: Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer im Falle einer betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich?
  • Welche Besonderheiten gibt es im Falle einer Insolvenz bzw. einer drohenden Insolvenz des Arbeitgebers?
  • Spielt es dabei eine Rolle, ob es sich bei dem betroffenen Unternehmen um eine Tochtergesellschaft eines Konzerns handelt, dem es wirtschaftlich gut geht?
  • Gibt es in diesem Zusammenhang auch spezielle Regelungen im EU-Recht?
  • Welche Maßnahmen sollte man als Arbeitnehmer im Falle einer drohenden Insolvenz seines Unternehmens konkret und in welcher Reihenfolge ergreifen?
  • Gibt es aus arbeitsrechtlicher Sicht Empfehlungen, wann man als eventuell betroffener Mitarbeiter lieber schnell zu einem neuen Arbeitgeber wechseln bzw. wann man in der Hoffnung auf eine Abwendung der Insolvenz oder zumindest auf eine Abfindung lieber abwarten sollte?

Hier können Sie ihn sofort abspielen:

Der Podcast steht auch zum Download und auf Spotify bereit.

Antworten auf weitere Fragen

Sofern es meine zeitliche Auslastung aktuell erlaubt, stehe ich Ihnen auch gerne für ein persönliches Coaching zur Verfügung.